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GENERAL CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Alle Bestellungen werden aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilen von Bestellungen erkennen die Besteller die Lieferungsbedingungen ausdrücklich an.

Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen mit Reisevertretern und telefonische Bestellungen bedürfen zur Verpflichtung der Lieferfirma deren schriftlicher Bestätigung.

Wir gewährleisten eine fachgerechte Herstellung unserer Fabrikate, übernehmen jedoch keine Garantie für die mit ihnen erhaltenen Ergebnisse, da wir auf die Verarbeitung keinen Einfluss haben.

Auskünfte durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen. Sie bilden einen Teil unseres freiwilligen Kundendienstes, der keine Haftung unsererseits oder unserer Mitarbeiter begründet.

II. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Farbwerke Herkula St.Vith S.A.
Erfüllungsort: St. Vith
Joh. Carl Kochen GmbH & Co. KG
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Krefeld

Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist Eupen.

III. Berechnung

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen unter Beachtung der bestehenden Preisvorschriften.

IV. Rücktrittsrecht

Krieg, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadensersatz zusteht.

V. Mängelrügen

Beanstandungen können nur vor Verwendung oder Vermischung der Waren, und zwar nur innerhalb 8 Tagen nach deren Erhalt, geltend gemacht werden; es besteht nur Anspruch auf Wandlung, nicht aber auf Minderung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz; sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

VI. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer darf die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen, üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten und vermischen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam, wenn die Ware verarbeitet und/oder vermischt wird; er erstreckt sich alsdann anteilmäßig auf das durch die Verarbeitung und/oder Vermischung entstandene neue Produkt. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

English version on mail request

FARBWERKE HERKULA ST.VITH S.A.
JOH. CARL KOCHEN GmbH & Co. KG

 
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